Lässt sich ein Mensch anhand seiner körperlichen Merkmale (insbesondere der Genitalien), der Chromosomen oder der Hormonproduktion nicht eindeutig der medizinischen-gesellschaftlichen Norm von „männlich“ oder „weiblich“ zuordnen, sind seine körperlichen Merkmale also (aus mehrheitsgesellschaftlicher Sicht) mehr- oder uneindeutig, wird von Intergeschlechtlichkeit oder Inter* gesprochen.
Noch heute werden in Deutschland etwa 1.700 genitalzwangszuweisende Operationen pro Jahr an inter* Menschen im Kleinstkindsalter durchgeführt, obwohl es sich hierbei um eine klare Menschenrechtsverletzung handelt. Bei diesen Eingriffen werden die Genitalien von inter* Menschen in der Regel gewaltsam an ein „weibliches“ Genital angeglichen.
Da hier nicht das Kind im Mittelpunkt steht, sondern die gesellschaftliche Erwartungshaltung, werden diese Eingriffe auch „normierende“ Operationen genannt.
Seit Anfang 2019 können intergeschlechtliche Personen ihren Personenstand als „divers“ (Die Dritte Option) eintragen lassen. Hierfür ist aber derzeit noch immer eine übergriffige Begutachtung durch Mediziner*innen, also eine fremdbestimmte Diagnose notwendig.
Der Begriff inter* umfasst als Überbegriff Selbstbezeichnungen wie intersex, intergender, intersexuell oder intergeschlechtlich.
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asexuell
aromantisch
bisexuell
genderqueer
inter*
nicht-binär/Enby
pansexuell
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trans*